Bekanntmachungender Gemeinde Basthorst

 

Bekanntmachungen

 

 

 

 

Aufruf der Freiwilligen Feuerwehr Basthorst
Immer mehr Freiwillige Feuerwehren in Schleswig Holstein haben akute Personalprobleme. Den ersten Gemeinden droht der Schritt  zur Bildung einer Pflichtfeuerwehr. Gibt es nicht genügend Freiwillige in einer Gemeinde oder einem Wehrbereich, können laut Brandschutzgesetz des Landes alle Personen zwischen 18 und 50 Jahren zwangsverpflichtet werden.

Doch das kann und sollte nur die letzte Möglichkeit zur Sicherung der Mindestzahlen einer Wehr   bleiben.
Auch hier in Basthorst wurden schon mehrfach Aufrufe an die Bevölkerung gestartet, die aber bislang wenig Resonanz zeigten.  Deshalb soll an dieser Stelle noch mal der Appell an die Bürger und Bürgerinnen  der Gemeinde gehen:
Jeder „körperlich und geistig geeignete“ ab 18 Jahren kann bei der Freiwilligen Feuerwehr eintreten und eine umfassende Ausbildung starten.  Der größte Teil der Ausbildung findet in der eigenen Feuerwehrt statt und wird durch  Lehrgänge auf kommunaler und Landesebene ergänzt.
Nach der Grundausbildung (Truppmann Teil I/ Teil II) gliedert sie sich in weitergehende Führungs-(Gruppenführer, Zugführer, Verbandsführer, Leiter der Feuerwehr u.a.) sowie technische Ausbildung (Atemschutz, BOS-Funk, Arbeiten mit der Motorkettensäge, technische Hilfeleistung, Maschinist, Gefährliche Stoffe und Güter, Strahlenschutz  sowie je nach Bedarf der Erwerb der Führerscheine Klasse C1 ( E ) oder C ( E ).

Wer Lust und Motivation verspürt, sich für die Sicherheit im Brandfall einzusetzen, sollte sich mit dem  Basthorster Wehrführer H.  Massel ( 04159 / 671 ) in Verbindung setzen.